Die Abteilung Vermittlungs- und Beratungsdienst ist untergliedert in
a. Casemanagement für Menschen mit Behinderungen in Krisensituationen
Das Casemanagement arbeitet speziell für die Kundschaft in akuten Krisensituationen. Hier werden aktuelle Probleme im Umgang mit Kostenträgern, Assistenzpersonal und individuellen Lebenskrisen der Kundschaft konkret am jeweiligen Problem orientiert gelöst.
b. Allgemeine Beratung und Vermittlung
Hier werden Anfragen der Kundschaft und pflegender Angehöriger zu Assistenzbedarf bei Pflegebedürftigkeit, Wohnsituation sowie Unterstützungsangebote rund um die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen bearbeitet.
Die Handlungswerkzeuge der Beratung sind alle einschlägigen Gesetzbücher und alle Handlungstheorien der sozialen Arbeit. Gesprächsführung und Kommunikationstechniken sind hierfür die Grundlagen.
Die praktischen Beratungsschwerpunkte sind die Finanzierung aller Lebensbereiche, wie Soziale Teilhabe inklusive Mobilitätshilfen, Hilfe zur Pflege durch Persönliche Assistenz, Hauswirtschaftliche Versorgung und Bereitschaftszeiten.
Zentrale Aufgabe des Vermittlungsdienstes ist die Akquise von Persönlicher Assistenz und deren Vermittlung an die Kundschaft. Auch die Vernetzung und Kooperation mit anderen Dienstleistern sowie Anbietern von verschiedensten Wohnmodellen gehört zur täglichen Arbeit des Vermittlungsdienstes.
Begleitend zur Sozialen Arbeit in Form von Beratung und Vermittlung müssen auch administrative Aufgaben erledigt werden, wie z.B.:
- Pflege der allgemeinen Kundendatei und Auswahl der Daten für die notwendige Bearbeitung
- Persönliche Assistenz: Erstellen und Verschicken von Fragebögen zur Neuaufnahme von Assistenzkräften und Kundschaft
- Bewerbungsgespräch mit potenziellen Assistenzkräften: Aufklärung über Rechte und Pflichten sowie eine umfassende Sensibilisierung für kommende Aufgaben in der Assistenz
- Aktualisierung der Daten von Assistenz- und Kundschaft inklusive deren individuellen Ressourcen und Bedarfe
- Einpflegen und Aktualisieren der Dateiinhalte in die VIF-eigene Assistenzvermittlungshomepage www.persoenliche-assistenz.de
Im Zentrum der Beratungs- und Vermittlungsarbeit steht das sogenannte „Münchner Arbeitgebermodell“, in dem bei einem Menschen mit Behinderungen Assistenzkräfte in der Persönlichen Assistenz eingesetzt werden.
Das bedeutet, Menschen mit Behinderungen sind Arbeitgeber*innen – mit allen Rechten und Pflichten. Sie zahlen den Lohn, führen Steuer und Sozialversicherungsbeiträge ab, gewähren Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und den gesetzlichen Kündigungsschutz. Die Arbeitszeit kann je nach individueller Situation des Menschen mit Behinderung zwischen zehn und 48 Wochenstunden betragen.
Der Vermittlungsdienst der VIF akquiriert diese Assistenzkräfte und schaltet sie den geeigneten Haushalten kostenlos zur eigenen Anstellung im Arbeitgebermodell zu.